Ihre Reiserechte, vereinfacht

Berechnen Sie Ihre Entschädigung für annullierte oder verspätete Flüge. Vergleichen Sie Reiseversicherungen. Alles kostenlos.

Professionelle Tools basierend auf der EU-Verordnung 261/2004, verfügbar in 5 Sprachen für alle europäischen Reisenden.

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< 1.500 km
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1.500 - 3.500 km
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> 3.500 km

So funktioniert es

Drei einfache Schritte zu Ihrer Entschädigung. Keine Registrierung, keine versteckten Kosten.

Schritt 1

Flug überprüfen

Geben Sie Ihre Flugdaten ein — Abflughafen, Zielort und die Art des Problems.

Schritt 2

Entschädigung berechnen

Unser Rechner wendet die EU-Verordnung 261/2004 an und zeigt Ihnen den genauen Betrag, der Ihnen zusteht.

Schritt 3

Entschädigung erhalten

Erstellen Sie einen professionellen Beschwerdebrief oder beauftragen Sie einen Experten, um Ihre Chancen zu maximieren.

Wie viel können Sie erhalten?

Die Entschädigungshöhe hängt von der Flugentfernung gemäß EU-Verordnung 261/2004 ab.

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Bis 1.500 km

z.B. München–Paris, Berlin–Barcelona, Frankfurt–Rom

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1.500 – 3.500 km

z.B. München–London, Berlin–Istanbul, Frankfurt–Athen

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Über 3.500 km

z.B. München–New York, Berlin–Tokio, Frankfurt–Dubai

Flugentschädigung

Die EU-Verordnung 261/2004 garantiert Ihnen bis zu 600 € Entschädigung bei annullierten, verspäteten oder überbuchten Flügen.

Ihre Rechte kennen

Reiseversicherung

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Keine versteckten Kosten, keine Provisionen. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Basierend auf EU-Recht

Jede Berechnung basiert auf der EU-Verordnung 261/2004, der europäischen Fluggastrechte-Verordnung.

Mehrsprachig

Verfügbar in 5 Sprachen: Italienisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Niederländisch.

Professionelle Tools

Präzisionsrechner, automatisch generierte Briefe und ein aktueller Versicherungsvergleich.

Europäische Abdeckung

Gültig für alle Flüge ab EU/EWR und eingehende Flüge europäischer Fluggesellschaften.

Aktuell und geprüft

Von Experten geprüfte Inhalte, regelmäßig aktualisiert mit den neuesten Vorschriften und Urteilen.

Häufig gestellte Fragen

Basierend auf europäischem Recht

EU-Verordnung 261/2004

Gültig in allen EU/EWR-Ländern

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