Kompletter Leitfaden zur EU-Verordnung 261/2004: Ihre Fluggastrechte
Alles über die EU-Verordnung 261/2004: Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wie viel können Sie erhalten und wie reclamieren Sie.
Die EU-Verordnung 261/2004 garantiert Ihnen bis zu 600 € Entschädigung bei annullierten, verspäteten oder überbuchten Flügen.
Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Fluggäste bei Annullierung, langen Verspätungen oder Nichtbeförderung wegen Überbuchung. Sie gilt für alle Flüge ab einem EU/EWR-Flughafen sowie für Flüge europäischer Airlines in die EU.
Die Entschädigung hängt von der Flugentfernung ab und reicht von 250 € bis 600 €. Sie benötigen keine Reiseversicherung — es ist ein gesetzlich garantiertes Recht für alle Passagiere.
Die Beträge sind in der EU-Verordnung 261/2004 nach Flugentfernung festgelegt.
z.B. München–Paris, Berlin–Barcelona, Frankfurt–Rom
z.B. München–London, Berlin–Istanbul, Frankfurt–Athen
z.B. München–New York, Berlin–Tokio, Frankfurt–Dubai
Weniger als 14 Tage vorher annulliert und keine vergleichbare Alternative angeboten.
Ihr Flug ist mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel angekommen.
Ihnen wurde trotz bestätigter Buchung und rechtzeitigem Erscheinen das Boarding verweigert.
Airlines sind nur bei außergewöhnlichen Umständen wie extremem Wetter, Fluglotsenstreiks oder Sicherheitsrisiken befreit.
Alles über die EU-Verordnung 261/2004: Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wie viel können Sie erhalten und wie reclamieren Sie.