Flugentschädigung

Die EU-Verordnung 261/2004 garantiert Ihnen bis zu 600 € Entschädigung bei annullierten, verspäteten oder überbuchten Flügen.

Ihre Rechte als Fluggast

Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Fluggäste bei Annullierung, langen Verspätungen oder Nichtbeförderung wegen Überbuchung. Sie gilt für alle Flüge ab einem EU/EWR-Flughafen sowie für Flüge europäischer Airlines in die EU.

Die Entschädigung hängt von der Flugentfernung ab und reicht von 250 € bis 600 €. Sie benötigen keine Reiseversicherung — es ist ein gesetzlich garantiertes Recht für alle Passagiere.

Entschädigungshöhe

Die Beträge sind in der EU-Verordnung 261/2004 nach Flugentfernung festgelegt.

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Bis 1.500 km

z.B. München–Paris, Berlin–Barcelona, Frankfurt–Rom

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1.500 – 3.500 km

z.B. München–London, Berlin–Istanbul, Frankfurt–Athen

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Über 3.500 km

z.B. München–New York, Berlin–Tokio, Frankfurt–Dubai

Wann haben Sie Anspruch

Flug annulliert

Weniger als 14 Tage vorher annulliert und keine vergleichbare Alternative angeboten.

Verspätung über 3 Stunden

Ihr Flug ist mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel angekommen.

Nichtbeförderung (Überbuchung)

Ihnen wurde trotz bestätigter Buchung und rechtzeitigem Erscheinen das Boarding verweigert.

Keine außergewöhnlichen Umstände

Airlines sind nur bei außergewöhnlichen Umständen wie extremem Wetter, Fluglotsenstreiks oder Sicherheitsrisiken befreit.

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Häufige Fragen zur Flugentschädigung